Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 2. April 2020 beschlossen, die Personalratswahlen wegen
der aktuellen Infektionslage mit dem SARS Cov-2 zu verschieben.
Die regelmäßigen Personalratswahlen nach § 26 Abs. 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt sollten in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2020 stattfinden. Die Stimmabgabe
sollte landesweit am 6. Mai 2020 erfolgen.
Nach dem jetzt verabschiedeten Gesetz wird für die derzeit im Amt befindlichen Personalräte die Amtszeit längstens bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Beschlussverfahren können Personalräte jetzt im Umlaufverfahren oder elektronisch erledigen.
Die bestellten Wahlvorstände bleiben im Amt, soweit die Personalvertretung nichts anderes beschließt. Alle Bekanntmachungen des Wahlvorstandes und bereits eingereichte Wahlvorschläge werden aufgehoben.
Das für Personalvertretungsrecht zuständige Finanzministerium wird ermächtigt, durch Verordnung festzulegen, wann die Personalvertretungen neu gewählt werden.
Mit einem von den Regierungsfraktionen eingebrachten und einstimmig beschlossenen Änderungsantrag wird sichergestellt, dass in den Fällen, in denen die Wahl der Personalvertretung, auf Grundlage des § 26 Abs. 1 des Personalvertretungsgesetzes in diesem Jahr bereits stattgefunden hat
und das Wahlergebnis festgestellt wurde, nicht von der Verschiebung der Personalratswahlen 2020 erfasst ist. Diese Personalvertretungen sind ordnungsgemäß gewählt und auf sie ist das Gesetz zur Verschiebung der Personalratswahlen nicht anzuwenden.
Für Ulrich Stock, Landesvorsitzender der DVG Sachsen-Anhalt, ist die Verschiebung die einzig richtige Entscheidung: „Wir haben jetzt die Gewähr, dass wir uns in der öffentlichen Verwaltung auf die Bewältigung der aktuellen Krise konzentrieren können“.