9. Landesgewerkschaftstag wählt neuen Landesvorstand und beschließt über Satzungsänderung und weitere Anträge

Die Delegierten haben einem Satzungsänderungsantrag einstimmig zugestimmt, damit wurde die Satzung der DVG Sachsen-Anhalt e.V. nach den rechtlichen Vorgaben aktualisiert. Die Sitzungsperiode beträgt zukünftig sechs Jahre, hierdurch sollen langfristige Aufgaben besser in einer Sitzungsperiode abgeschlossen werden können.

In den Landesvorstand wurden gewählt:

  • Landesvorsitzender Ulrich Stock
  • 1. stellv. Landesvorsitzender Thomas Löwe
  • weiterer stellv. Landesvorsitzender Dr. Albert Engel
  • weiterer stellv. Landesvorsitzender Daniel Zachow

Dem Landesvorstand gehören weiter die Bezirksvorsitzenden Karl-Heinz-Bock (Dessau), Petra Waitz (Halle) und Doreen Hildebrandt (Magdeburg) an.

Nach seiner Wiederwahl sagte Ulrich Stock „Ich freue mich mit dem Landesvorstand, dem Landeshauptvorstand und den Bezirken als das Herz der DVG Sachsen-Anhalt, weiter kraftvoll für die Interessen unserer Mitglieder einzutreten. Wir weiter konstruktiv im politischen Raum für unsere berechtigten Anliegen eintreten. Wer die Zweistufigkeit der Landesverwaltung in Frage stellt, wird auf unseren entschiedenen Widerstand treffen“.

Elf Anträge wurden von den Delegierten beraten und entschieden.

Grundsatzanträge wurden für das Dienstrecht und die Versorgung verabschiedet.

Zum Dienstrecht wurden die Positionen festgestellt.

Das Grundgesetz überträgt mit dem Funktionsvorbehalt in Artikel 33 Abs. 4 Grundgesetz die Ausübung hoheitlicher Befugnisse als ständige Aufgabe Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die als Beamtin oder Beamter in einem besonderen öffentlich- rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Der Funktionsvorbehalt ist eine zentrale Bedingung und Bestandteil der Grundsätze des Berufsbeamtentums. Hier gibt es kein beliebiges Ermessen oder temporäre Zuordnungen nach Finanzlage. Der Funktionsvorbehalt strukturiert die Möglichkeiten und die Reichweite der politischen Gestaltung beim Einsatz des Personals zur staatlichen Aufgabenerfüllung und steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Dienstherrenfähigkeit und dem Recht, Beamtinnen und Beamte zu haben.

  • Leistungsgrundsatz, Lebenszeit- und Alimentationsprinzip strukturieren das Berufsbeamtentum und sichern seine Funktion
  • Leistungsgrundsatz, Lebenszeit- und Alimentationsprinzip mit Besoldung und Versorgung, Fürsorge und Beihilfe sind zentrale Säulen und Legitimationsgrundlagen des gegenseitigen Rechte- und Pflichtenkataloges des Berufsbeamtentums.

Die DVG sieht für die nächsten Jahre im Beamtenversorgungsrecht folgende Handlungsnotwendigkeiten:

  • Eine stabile Ausgestaltung der Alterssicherungssysteme erfordert stetige Anstrengungen, um zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln und auf den Weg zu bringen.
  • Das rechtlich und strukturell eigenständige Alterssicherungssystem ist im Bestand zu sichern sowie systemkonform und bundeseinheitlich weiterzuentwickeln.
  • Ständig wiederkehrende Überlegungen und Forderungen, die in Diversität bestehenden Altersversorgungssysteme in Deutschland zu einer Einheitsversicherung umzugestalten, sind getragen von der Absicht, die eigenständige Beamtenversorgung zu beseitigen.
  • Einen sinnbehafteten Fortschritt oder eine in der Gesamtbetrachtung finanzielle Vorteilhaftigkeit, enthalten solche Überlegungen und Begehrlichkeiten dabei jedoch nicht. Denn die Hoffnungen auf damit scheinbar verbundene Einnahmesteigerungen und Ausgabeneinsparungen sind nicht erfüllbar.

Bild: Landesvorstand der DVG Sachsen-Anhalt e.V., Dr. Albert Engel, Thomas Löwe, Doreen Hildebrandt, Ulrich Stock, Daniel Zachow, Petra Waitz, Karl-Heinz Bock (v.l.n.r)

Bild:  John Schelletter. Bildrechte: DVG Sachsen-Anhalt e.V.